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Teaching-/Research- Steuern und der MBA
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Steuern und der MBA Voraussetzung ist allerdings, so der Bundesfinanzhof, dass das Zweitstudium "objektiv dazu dient, in dem durch das Erststudium ermöglichten Beruf vorwärts zu kommen", d.h. der Steuerzahler muss belegen, dass er nach dem steuerlich geförderten Zweitstudium nicht in eine völlig andere Berufsart wechselt. Dass der MBA der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf oder einer gleichartigen Fachrichtung für die geplante Karriere dient, können MBA Studenten mit technischem Erststudium wohl am einfachsten belegen. Laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bedürfen nämlich beispielsweise Diplom-Physiker oder Diplom-Bauingenieure betriebswirtschaftlicher Kenntnisse (AZ: VI R 84/96 und IV R 4/97). Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Finanz- und Kommunalbeamte, für die ein MBA-Studium als Wechsel der Berufsart gilt, Aktenzeichen VI R 87/95, VI R 27/95, VI R 2/95. VI R 29/94) sollte ein Steuerberater auf jeden Fall in der Lage sein, die kompletten Ausgaben für das MBA Studium abzusetzen. Wir raten Ihnen trotzdem auf jeden Fall, bei einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht eine verbindliche Auskunft einzuholen, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, da die von uns dargestellten Ausführungen lediglich Informationscharakter haben und keine verbindliche Rechtsauffassung darstellen können.
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