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Titelführung
Die Titelführung ist ein besonders wichtiges und schwieriges Thema. In den folgenden Abschnitten haben wir einige wichtige Informationen zum
Thema Titelführung in Deutschland zusammengestellt. Trotzdem weisen wir zukünftige
MBA-Bewerber
ausdrücklich darauf hin, dass sie Fragen bezüglich der Titelführung in
Eigenregie und Eigenverantwortung vor Beginn des MBA Programms klären
müssen.
Für die USA
gilt:
Die AACSB-Akkreditierung belegt nicht nur die Qualität des MBA-Programms,
sie ist auch erforderlich, damit der Titel in Deutschland geführt werden
kann. Dies hat so das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz
in einem Urteil festgestellt (AZ 2 A 12880/97). Unter www.carnegiefoundation.org
kann man sich erkundigen, ob eine Universität tatsächlich einen Sitz in
den USA unterhält.
Für Europa
gilt:
MBA Titel, die innerhalb der Europäischen Union an einer im jeweiligen Land
staatlich anerkannten Institution erworben wurden, gelten in Deutschland als generell
genehmigt.
Bei
Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Schulen müssen beide
Schulen die staatliche Anerkennung (bzw. amerikanische Schulen die
Akkreditierung der AACSB) haben, damit ein Titel nach Abschluss des
Studiums in Deutschland geführt werden darf
Grundsätzlich
ist für die Anerkennung von im Ausland erworbenen MBA Titeln
das Wissenschafts-
beziehungsweise Kultusministerium des Bundeslandes zuständig, in dem
der Graduierte seinen Hauptwohnsitz hat.
Dort muss man nach Abschluss des MBA Studiums auch die Genehmigung zur
Titelführung einholen.
Wir raten aber jedem MBA Bewerber, sich beim entsprechenden Ministerium
bereits vor
Beginn des Studiums zu erkundigen, ob der verliehene Titel in Deutschland
geführt werden darf, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Privatpersonen können auch bei der Zentralstelle
für das Ausländische Bildungswesen (ZAB) allgemeine Auskünfte hinsichtlich der
Titelführung, jedoch keine konkreten Gutachten anfordern. Hilfreich ist
auch die so genannte anabin
Datenbank ("Annerkennung und Bewertung ausländischer
Bildungsnachweise"), die Bildungsinstitutionen und deren
Bildungsnachweise bewertet und Informationen zur Titelführung enthält.
Ist die Zielhochschule unter anabin mit "H+" gelistet,
kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Hochschule nach dem Recht
des Herkunftslandes formal als Hochschule anerkannt ist.
Die Genehmigung zur Titelführung heißt aber nicht, dass der im Ausland
erworbene MBA automatisch als ein einem deutschen Studienabschluß
gleichwertiger Titel gilt. Diese Gleichwertigkeit ist allerdings
Voraussetzung für die Promotion oder für bestimmte Weiterbildungen wie
etwa zum Steuerprüfer. Sie ist im allgemeinen nur gegeben, wenn der Betreffende vor dem
MBA-Studium ein mindestens sechssemestriges Universitäts- oder
Fachhochschulstudium absolviert hat.
Selbst
bei MBA Titeln, die von Institutionen im deutschsprachigen Raum verliehen
werden, ist nicht von vorneherein klar, dass man den Titel rechtmäßig
führen darf, da es leider einzelne schwarze Schafe unter den Schulen gibt.
Es empfiehlt sich auch hier, die Frage der Titelführung mit der
jeweiligen Schule und dem Ministerium abzuklären.
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