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Titelführung

Die Titelführung ist ein besonders wichtiges und schwieriges Thema. In den folgenden Abschnitten haben wir einige wichtige Informationen zum Thema Titelführung in Deutschland zusammengestellt. Trotzdem weisen wir zukünftige MBA-Bewerber ausdrücklich darauf hin, dass sie Fragen bezüglich der Titelführung in Eigenregie und Eigenverantwortung vor Beginn des MBA Programms klären müssen. 

Für die USA gilt:
Die AACSB-Akkreditierung belegt nicht nur die Qualität des MBA-Programms, sie ist auch erforderlich, damit der Titel in Deutschland geführt werden kann. Dies hat so das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil festgestellt (AZ 2 A 12880/97). Unter www.carnegiefoundation.org kann man sich erkundigen, ob eine Universität tatsächlich einen Sitz in den  USA  unterhält.

Für Europa gilt:
MBA Titel, die innerhalb der Europäischen Union an einer im jeweiligen Land staatlich anerkannten Institution erworben wurden, gelten in Deutschland als generell genehmigt.

Bei Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Schulen müssen beide Schulen die staatliche Anerkennung (bzw. amerikanische Schulen die Akkreditierung der AACSB) haben, damit ein Titel nach Abschluss des Studiums in Deutschland geführt werden darf

Grundsätzlich ist für die Anerkennung von im Ausland erworbenen MBA Titeln das Wissenschafts- beziehungsweise Kultusministerium des Bundeslandes zuständig, in dem der Graduierte seinen Hauptwohnsitz hat. Dort muss man nach Abschluss des MBA Studiums auch die Genehmigung zur Titelführung einholen.
Wir raten aber jedem MBA Bewerber, sich beim entsprechenden Ministerium bereits vor Beginn des Studiums zu erkundigen, ob der verliehene Titel in Deutschland geführt werden darf, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Privatpersonen können auch bei der Zentralstelle für das Ausländische Bildungswesen (ZAB) allgemeine Auskünfte hinsichtlich der Titelführung, jedoch keine konkreten Gutachten anfordern. Hilfreich ist auch die so genannte anabin Datenbank ("Annerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise"), die Bildungsinstitutionen und deren Bildungsnachweise bewertet und Informationen zur Titelführung enthält. Ist die Zielhochschule unter anabin mit  "H+" gelistet, kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Hochschule nach dem Recht des Herkunftslandes formal als Hochschule anerkannt ist.

Die Genehmigung zur Titelführung heißt aber nicht, dass der im Ausland erworbene MBA automatisch als ein einem deutschen Studienabschluß gleichwertiger Titel gilt. Diese Gleichwertigkeit ist allerdings Voraussetzung für die Promotion oder für bestimmte Weiterbildungen wie etwa zum Steuerprüfer. Sie ist im allgemeinen nur gegeben, wenn der Betreffende vor dem MBA-Studium ein mindestens sechssemestriges Universitäts- oder Fachhochschulstudium absolviert hat.

Selbst bei MBA Titeln, die von Institutionen im deutschsprachigen Raum verliehen werden, ist nicht von vorneherein klar, dass man den Titel rechtmäßig führen darf, da es leider einzelne schwarze Schafe unter den Schulen gibt. Es empfiehlt sich auch hier, die Frage der Titelführung mit der jeweiligen Schule und dem Ministerium abzuklären.

 

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