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Visum
Da die meisten deutschsprachigen MBA-Bewerber, die ihren MBA im
Ausland abschließen, in den USA studieren und das Studieren innerhalb der
EU meist ohne Visum möglich ist, sollen hier nur Fragen hinsichtlich des
Visums für die USA angesprochen werden.
Für deutschsprachige Studenten in den USA werden hauptsächlich zwei
Kategorien an Visa ausgestellt: das F1 und das J1 Visum.
Das F1 Visum ist das gängigste Studentenvisum. Man erhält es, indem man
das Formular IAP-20, das einem die amerikanische Universität nach der
Zusage des Studienplatzes zuschickt, zusammen mit einigen anderen
Unterlagen an das zuständige amerikanische Konsulat schickt. Zwar darf
man mit dem F1 von Anfang an einige Stunden pro Woche auf dem Campus
arbeiten, aber man muss 9 Monate warten, bevor man außerhalb des
Campusbetriebs ein Praktikum o.ä. absolvieren darf. Der verheiratete
Partner, der ein F2 Visum erhält, darf mit diesem Visum nicht arbeiten.
Wer finanzielle Unterstützung aus seinem Heimatland für den Abschluss eines MBA erhält (z.B. bestimmte Stipendien oder ein Fulbright-Scholarship),
der kann unter gewissen Umständen ein J1 "Exchange Visitor"
Visum bekommen. Dies hat den Vorteil, dass man von Anfang an auch
außerhalb des Campus arbeiten kann und auch der verheiratete Partner (der
dann ein J2 erhält) arbeiten kann. Für das J1 Visum stellt die
Universität dem Bewerber ein IAP-66 Formular aus, das zusammen mit
anderen Unterlagen ans zuständige Konsulat geschickt werden muss.
Viele, gerade größere Universitäten können ausländischen Studenten
sowohl zu einem F1, als auch zu einem J1 verhelfen, aber veranlassen nur
widerwillig die Ausstellung des J1. Wenn die Universität beide Optionen
hat und man möchte sich oder dem verheirateten Partner die Möglichkeit
öffnen, von Anfang des Aufenthalts an zu arbeiten, so sollte man die
zuständige Stelle der amerikanischen Uni dazu drängen, ein IAP-66
auszustellen. Der Nachteil eines J-Visums ist, dass man offiziell nach
einem maximalen Aufenthalt von 18 Monaten die Vereinigten Staaten für
zwei Jahre verlassen muss, bevor man wieder in den USA arbeiten dürfte.
Uns sind jedoch einige Fälle bekannt, bei denen Personen auch nach Ablauf
der 18 Monate, teils mit einem anderen Visum (z.B. H1) viele Jahre
weitergearbeitet haben.
Wir
möchten auch noch darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, eine
Green Card bei der jährlichen Green Card Lottery der USA zu gewinnen. Die
Teilnahme ist umsonst und wird auf den Seiten
der US Embassy erklärt.
Weitere
Details
zum Thema Visum und viele hilfreiche Tipps zum Auslandsstudium in
den USA finden Sie bei der Studienberatung
der FH Hannover.
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